Das zahngold verkaufen kann sich schnell lohnen – viele sind überrascht, welchen Wert alte Zahnkronen oder Brücken noch haben. Doch sobald der Verkauf abgeschlossen ist, stellt sich eine wichtige Frage: Muss ich auf den Gewinn Steuern zahlen? In diesem Artikel erfahren Sie, was es steuerlich beim Zahngoldverkauf zu beachten gibt.
Ist der Verkauf von Zahngold steuerpflichtig?
Grundsätzlich gilt: Der Verkauf von Zahngold durch Privatpersonen ist in vielen Fällen steuerfrei – aber nicht immer. Entscheidend ist, ob es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt und wie lange Sie das Zahngold bereits besitzen.
Die 1-Jahres-Frist
Nach deutschem Steuerrecht (§ 23 EStG) sind Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen (wie Gold) steuerfrei, wenn zwischen Erwerb und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Da Zahngold in der Regel viele Jahre im Mund war, ist diese Frist meist deutlich überschritten – was bedeutet: keine Steuerpflicht.
Ausnahme: Ankauf zur Spekulation
Wenn Sie Zahngold nicht selbst getragen haben, sondern z. B. von Dritten gekauft haben, um es später teurer weiterzuverkaufen, dann handelt es sich möglicherweise um ein Spekulationsgeschäft. In diesem Fall können Steuern anfallen, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgt und der Gewinn über 600 € liegt.
Muss ich den Verkauf dem Finanzamt melden?
In der Regel nicht – wenn Sie Ihr zahngold verkaufen und es sich um privaten Besitz handelt, fällt der Vorgang unter die Steuerfreigrenze. Es ist jedoch empfehlenswert, Belege über den Verkauf (z. B. Quittungen oder Überweisungsnachweise) aufzubewahren, falls Rückfragen vom Finanzamt kommen.
Tipps für den steuerfreien Verkauf
Lassen Sie sich vom Zahnarzt das Zahngold immer aushändigen – es gehört Ihnen.
Verkaufen Sie nur eigenes Zahngold, das Sie selbst getragen haben.
Nutzen Sie seriöse Händler wie Goldankauf Bayern mit transparenter Bewertung.
Bewahren Sie Unterlagen zum Verkauf mindestens zwei Jahre auf.
Wer sein zahngold verkaufen möchte, muss sich in den meisten Fällen keine Sorgen um Steuern machen. Wenn das Zahngold aus privatem Besitz stammt und länger als ein Jahr gehalten wurde, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Dennoch lohnt es sich, den Vorgang gut zu dokumentieren – für Ihre eigene Sicherheit.